Als zweite Miete werden sie bezeichnet: Die Wohnnebenkosten für Gas, Strom und Wasser, die seit Jahren kontinuierlich ansteigen. Doch nicht jede Erhöhung erfolgt begründet, sodass Verbraucherzentralen Hausbesitzern wie Mietern raten, sich nach günstigeren Tarifen umzusehen. Eine einfache Möglichkeit hierzu bietet das Internet.
Strom- und Gasanbieter im Vergleich
Wer sich für einen bestimmten Gas- oder Stromanbieter interessiert, kann über dessen Webpräsenz einen ersten Einblick in Produkte und Tarife erhalten. In der Regel werden alle wesentlichen Informationen bezüglich der Art der Produkte (also zum Beispiel, ob Ökostrom oder Atomstrom geliefert wird) sowie über die Preisgestaltung gegeben. Auch ein Kostenrechner befindet sich auf den Seiten vieler Gas- und Stromanbieter, mit dem Kunden ihren spezifischen Tarif errechnen können. Eingegeben werden hierfür die Postleitzahl und der durchschnittliche Jahresverbrauch. Vor einem Vertragsabschluss – der in der Regel ebenfalls online möglich ist – sollten zudem unbedingt die Vertragsbedingungen geprüft werden.
Vergleichsrechner erleichtern die Informationssuche
Wer sich noch nicht für einen konkreten Anbieter entschieden hat und die Tarife und Leistungen vergleichen möchte, kann dies auch über einen unabhängigen Vergleichsrechner tun. Auch der Vergleichsrechner benötigt mindestens die Eingabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch (findet sich in der Abrechnung vom bisherigen Anbieter). Weiter wird zwischen einer gewerblichen und einer privaten Nutzung von Strom und Gas unterschieden.
Im Anschluss an die Auswahl werden die günstigsten Tarife gelistet, dabei werden zusätzliche Informationen gegeben. Diese betreffen
- die Eingrenzung des Produkts (nur Ökostrom oder auch andere)
- die Mindestlaufzeit des Vertrags
- die Einberechnung von Prämien oder Bonuszahlungen
- die gewünschte/mögliche Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
- die Dauer des garantierten Nettopreises.
Zu beachten ist allerdings, dass der berechnete Tarif sich immer auf den vorab eingegebenen Verbrauch bezieht. In vielen Fällen erhöht sich ein Tarif, wenn der Kunde einen vertraglich vereinbarten Mindestverbrauch nicht erzielt. Auch deckt sich die Verwendung des Begriffs „Ökostrom“ durch die Anbieter nicht immer mit den Vorstellungen, die Verbraucher sich davon machen.
